Quicknews

Auszahlung Jagdpacht

02.04.2025

Die anspruchsberechtigten Grundeigentümerinnen/Grundeigentümer werden eingeladen, die Auszahlung des Jagdpachtbetrages innerhalb der 6-wöchigen Frist von

Dienstag, 22. April 2025 bis Dienstag, 03. Juni 2025

während der Amtsstunden entweder persönlich oder schriftlich (gde@stainz.gv.at) unter Bekanntgabe der Bankverbindung zu beantragen.

Eine Barauszahlung ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Der Betrag wird nach Ablauf der Kundmachungsfrist auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.

Anteile des Jagdpachtbetrages, die nicht im oben genannten Zeitraum beantragt werden, verfallen zu Gunsten der Gemeindekasse.

Das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download bereit:
Zum Antragsformular...
Zurück zur Übersicht