Meldewesen

Eine Anmeldung hat laut Meldegesetz innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen. Aufgrund des ZMR (Zentrales Melderegister) ist eine Abmeldung in der "alten" Gemeinde nicht mehr erforderlich, diese wird automatisch bei Anmeldung in der "neuen" Gemeinde durchgeführt. Was ist mitzubringen:

  • Meldezettel-Formular (vom Unterkunftsgeber bzw. Vermieter unterzeichnet)
  • Geburtsurkunde und/oder Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bei fremden Staatsbürgern - Reisepass oder Personalausweis

Nähere Informationen rund um das Thema Umzug finden Sie auch unter oesterreich.gv.at.