Volksbegehren

 

Durch die Einführung des Zentralen Wählerevidenzregisters ab 01.01.2018 ist es zu Änderungen bei der Unterstützung von Volksbegehren gekommen.

  • Ein Volksbegehren kann bei JEDEM Gemeindeamt unterstützt werden. Bisher war dafür nur das Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zuständig.
  • Das Formular für die Unterstützung wird online generiert und dann im Gemeindeamt unterschrieben, das Mitbringen des Unterstützungsformulars entfällt. Die erfolgte Unterstützung wird online gespeichert, sodass niemand ein zweites Mal das gleiche Volksbegehren unterstützen kann.
  • Das Weiterschicken des unterschriebenen Formulars an die Initiatoren des Volksbegehrens entfällt durch die elektronische Registrierung. Die Gemeinde händigt dem Unterstützungswilligen eine Bestätigung über die abgegebene Unterstützung des Volksbegehrens aus.
  • Volksbegehren können auch ganz bequem von zu Hause aus (im Internet) mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID-Austria, Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterstützt werden.
  • Die Unterstützung von Volksbegehren ist nun auch für Auslandsösterreicher/innen möglich
  • Die Voraussetzungen für die Unterstützung von Volksbegehren haben sich nicht geändert:

    - Österreichische Staatsbürgerschaft,
    - vollendetes 16. Lebensjahr am Tag der Unterstützung,
    - kein Ausschluss vom Wahlrecht.

Damit das Volksbegehren eingeleitet werden kann, muss eine Anzahl von 8.401 Unterstützungen erreicht werden. Im 8-tägigen Eintragungszeitraum kann wieder persönlich bei einem Gemeindeamt oder online mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben werden. Personen, die für das Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können im Eintragungszeitraum nicht mehr unterschreiben - die Unterstützungserklärungen werden beim Ergebnis dazugezählt. Erreicht ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften (inkl. Unterstützungserklärungen), muss es im Parlament behandelt werden.

Einleitungsanträge:

Dem Einleitungsantrag für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" (Registrierungsnummer: 011/2023) wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben. Als Eintragungszeitraum wurde der Zeitraum von 31. März bis 7. April 2025 festgesetzt, als Stichtag der 24. Februar 2025.

 

Weitere Informationen zu den Volksbegehren erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at

Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren (Handy-Signatur oder ID-Austria erforderlich!)

Derzeit können für folgende Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

 

Weitere Informationen sowie den Link zur Online-Unterstützung mittels elektronischer Signatur finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres: