Der Stabilitätspakt 2012 regelt eine Veröffentlichungspflicht der Haushaltsbeschlüsse von Ländern und Gemeinden im Internet. Artikel 12 (1): "Die Haushaltsbeschlüsse der Länder und der Gemeinden sind in rechtlich verbindlicher Form zu fassen und öffentlich kundzumachen. Bund, Länder und Gemeinden haben ihren jeweiligen Voranschlag und Rechnungsabschluss inklusive aller Beilagen zeitnahe an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
Die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Marktgemeinde Stainz können unter www.offenerhaushalt.at abgerufen werden.