Gemeinderat-LIVE

Auf dieser Seite können Sie unsere Gemeinderatssitzungen LIVE verfolgen. 

§ 59 Stmk. Gemeindeordnung:
(1b) Eine Bereitstellung im Internet zum Abruf ohne Speichermöglichkeit ist für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Übertragung zulässig.