Trennhilfe
Richtiges Mülltrennen ist uns wichtig.
Ab 01.01.2025 ändert sich die Trennung im Bereich Metallverpackung und Leichtverpackung. Nähere Details finden Sie gleich hier zum Download.
Unten haben wir auch noch eine Auflistung welcher Müll aktuell wohin gehört.
In den Papiercontainer gehören:
- Hefte
- Kartons (bitte zerkleinern bzw. falten)
- Kataloge
- Papierverpackungen
- Prospekte
- Telefonbücher
- Wellpappe
- Zeitungen etc.
In den Papiercontainer gehören NICHT:
- beschichtetes Papier
- Fettpapier und Transparentpapier
- Kohle- und Durchschreibpapier
- Kunststofffolien
- papierfremde Teile
- stark verunreinigtes Papier
- Tapeten
- Verbundmaterialien wie z. B. Milch- und Getränkepackerl oder Tiefkühlverpackungen etc.
Der Umwelttipp:
Verwenden Sie Umweltschutz- bzw. Recyclingpapier! (Schreibhefte, Küchenrollen, Toilettenpapier, Taschentücher).
Verwenden Sie Altpapier nur zum Anheizen und nicht zum Verheizen, es wäre schade um diesen Altstoff.
Bestellen Sie unverlangtes Werbematerial ab!
Werbung über Verteilerfirmen:
Das Pickerl "Bitte kein Reklamematerial” für die Wohnungstür kann beim Fachverband Werbung bestellt werden:
Fachverband Werbung
PF 7000
A-1171 Wien.
(Achtung: frankiertes Rückkuvert beilegen!)
Bei postalischen Sendungen "An einen Haushalt” muss man sich persönlich zum nächsten Postamt oder zum nächsten Postpartner bemühen und dort eine Verzichtserklärung abgeben (Formulare gibt es in allen Postämtern). Man bekommt einen Aufkleber für den Briefkasten.
In den Glascontainer gehören:
- Flaschen und Gläser aller Art, getrennt nach Weiß- und Buntglas!
Achtung:
Verschlüsse entfernen!
Kunststoffverschlüsse in die Gelbe Tonne oder in den Gelben Sack.
Metallverschlüsse (z. B. Bierkapseln) in den Altmetall- bzw. Dosencontainer
Lärmbelästigung:
Kann weitgehend vermieden werden, wenn man Altglas
- nicht vor 7.00 Uhr früh
- nicht nach 20.00 Uhr abends in die Sammelbehälter gibt. Bitte auch an Sonn- und Feiertage denken.
In den Glascontainer gehören NICHT:
- Autoscheiben
- Bleikristallglas
- Drahtglas
- Fensterglas
- feuerfestes Glasgeschirr
- Glühbirnen
- Kosmetikgefäße
- Leuchtstoffröhren (Problemstoff!)
- Porzellan- und Steingutgefäße
- Scheinwerfergläser
- Spiegelglas
- Verschlüsse wie Deckel usw.
Der Umwelttipp:
Kaufen Sie Produkte in der Pfandflasche!
Stellen Sie die Flaschen nicht neben den in Ihrer Nähe stehenden Altglascontainer, sondern werfen Sie Flaschen und Gläser, sortiert nach Weiß- und Buntglas in die Behälter.
Glas ist kein Abfall - Glas ist ein wichtiger Rohstoff für die heimische Industrie!
In den Metallverpackungscontainer ("Dosencontainer") gehören:
Metallverpackungen:
- Alu-Folien
- Bierkapseln
- entleerte Alu- und Weißblechdosen, entleerte Metalltuben, Getränkedosen
Joghurt- und Topfenbecherdeckel - Kapseln für Sodawasser bzw. Schlagobers
- (entleert) Konservendosen
- Schokoladefolien
- Schraubverschlüsse von Flaschen
- Speiseöldosen (entleert)
- Tierfutterdosen
- usw.
Für die Verpackung haben Sie bereits beim Kauf den Entsorgungsbeitrag bezahlt!
Achtung:
Bitte entleeren Sie Lebensmittel- und Tierfutterdosen sorgfältig, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, dadurch werden Ratten, Mäuse und Insekten nicht angelockt.
In den Metallverpackungscontainer ("Dosencontainer") gehören NICHT:
- Kleineisenteile
- Verbundmaterialien wie Kaffeevakuumverpackungen, Sauerkrautsackerl, Zigaretten-Alu, usw.
- Diese gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
- Spraydosen, Feuerlöscher, ölverunreinigte Metallteile, Farb- und Lackdosen, Behälter mit Chemikalien oder explosiven Inhalten. Diese Abfälle bitte zur Problemstoffsammlung bringen.
Alteisen:
- Fahrräder
- Gegenstände aus Kupfer, Blei, Zinn, Messing, usw. (z.B. Kupferrohre)
- Küchen- und Haushaltsgeräte (Herde, Waschmaschinen usw.)
- Maschinenteile
- Stahlrohrmöbel (z.B. Gartensessel usw.)
- Kleineisenteile: alte Scheren, Alu-Geschirr, Besteck, Bleche, Blechgeschirr, Blechspielzeug, Draht, Maschinenteile, Nägel und Schrauben, usw.
Alteisen und Kleineisenteile bitte bei der Sperrmüll- und Alteisensammlung entsorgen.
Friedhofsabfälle
Ca. 90% der Friedhofsabfälle sind kompostierbar, allerdings nur dann, wenn sie getrennt gesammelt werden. Verwenden Sie für unterschiedliche Abfallarten die jeweils vorgesehenen Behälter und Container.
Bioabfall: Kränze, Blumen, Gestecke, Unkraut, usw. Entfernen Sie bitte Drähte, Steckschwämme, Schleifen, Bänder und ähnliche Verzierungen bzw. sonstige nicht kompostierbare Bestandteile.
Glas: Blumenvasen aus Glas, Kerzengläser, usw.
Metall: Goldkappen von Öllichtern, Drähte, usw.
Restmüll: Blumentöpfe, Blumenvasen aus Kunststoff, Kerzenwachsreste, Schleifen und Bänder, Steckschwämme, usw.
Gelbe Tonne: Kerzenbecher aus Kunststoff (rote Plastikkerzenbecher, wenn restentleert), Kunststoffverpackungen wie Folien oder Styropor (=Porozell), sonstige Kunststoff- und Verbundverpackungen.
TKV-Container
Größere Fleischabfälle bitte über den TKV-Container in der Kläranalage entsorgen, damit sie der Tierkörperverwertung zugeführt werden können.
Bioabfallsammlung:
Bei einer Kontrolle der TKV-Sammelstelle durch das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg wurde festgestellt, dass die ausgeschickte Information über die SRM-Sammlung nicht mehr aktuell ist. Die aktuelle Version über Risikomaterial ist auf der Rückseite angeführt.
Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Gemeindeamt.
Bauschutt
Seit 1. 1. 1993 ist der Auftraggeber von Bauwerken bzw. Abbrüchen (Bauherr) verpflichtet, die Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBI. Nr.259/1 991) einzuhalten.
Unterteilung der Baurestmassen in folgende Stoffgruppen:
- Bodenaushub
- Metallabfälle
- Holzabfälle
- Mineralischer Bauschutt
- Baustellenabfälle
- Asphaltaufbruch
- Betonabbruch
- Kunststoffabfälle
Ab einer gewissen Menge besteht außerdem Nachweispflicht
Alttextilien/Altkleider/Schuhe/Spielzeug Abgabemöglichkeit beim Caritaslager.
Info für Gewerbebetriebe
Für Betriebe gelten teilweise andere Entsorgungswege und Verpflichtungen als in diesem Abfallratgeber für Haushalte angeführt (z.B. Aufzeichnungspflicht, Meldepflicht, Begleitscheinpflicht, Aufbewahrungspflicht der Unterlagen, Rücknahmeverpflichtungen für Problemstoffe und bestimmte Verpackungen).
Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrem Gemeindeamt, der Abfallberatungsstelle Ihres Bezirkes oder bei Ihrer lnteressensvertretung nach!
In den Restmüllcontainer gehören:
- abgetragene Kleider
- Autoglas
- Bauschutt (kleine Mengen!)
- Bleikristallglas
- Bodenbeläge
- Damenbinden
- Drahtglas
- Fensterdichtungen (ausgehärtet)
- Fensterglas
- feuerfestes Glas (Geschirr)
- Fleischabfälle kleine Mengen, evtl. in Papier eingewickelt in den Restmüll, große Mengen in den TKV- Container
- Geschirr- und Haushaltsartikel
- Glasfolie
- Glühbirnen
- Gummi- und Lederabfälle (Gummistiefel, Schuhe, Taschen)
- Hygieneartikel
- Kassetten (Farb-, Ton-, und Videobänder)
- Kohlen- und Koksasche (ausgekühlt)
- Kugelschreiber
- Kunststoffgegenstände, wie z. B. Spielsachen, Schallplatten usw.
- Kunststoffmappen
- Nicht verwertbare Altstoffe
- Porzellan
- PVC (Beläge, Rohre, usw.)
- Schaumstoff
- Schleifscheiben
- Schreibzeug
- Spiegelglas
- Staubsaugerbeutel
- Steingut (Geschirr)
- Straßenkehricht
- Strumpfhosen
- Tapeten
- TeIlwolle
- Verbandmaterial
- verschmutzte Textilien
- verschmutztes und fettes Papier
- Wegwerfwindeln
- Woll- und Stoffreste
- Zahnbürsten usw.
In den Restmüllcontainer gehören NICHT:
- Altstoffe (Altglas, Altpapier und Altmetall)
- Bioabfall
- Problemstoffe
- Verpackungen
Abfälle, die aufgrund ihrer Größe und/oder Sperrigkeit nicht in den Restmüllcontainer passen, bitte im Altstoffsammelzentrum entsorgen!
Alteisen
Autoreifen - entweder zum Händler zurück oder gegen Barzahlung bei der Sperrmüllsammlung entsorgen.
Bildschirme (Fernseher/Computer) - entweder zum Händler zurück oder bei der Sperrmüllsammlung entsorgen.
Kühlgeräte - entweder zum Händler zurück oder bei der Sperrmüllsammlung entsorgen.
Altautos/Autowracks:
Altfahrzeugverordnung:
Mit 6. November 2002 ist die Altfahrzeugverordnung (BGBl. 407/2002) in Kraft getreten. Damit wird die Sammlung und Verwertung von Altfahrzeugen weitestgehend neu organisiert. Durch diese Verordnung hat die Marktgemeinde Stainz nun Aufzeichnungen über übernommene Altfahrzeuge zu führen.
Und zwar müssen die Marke, Type, das Baujahr und die Fahrgestellnummer aufgeschrieben werden und die Marktgemeinde Stainz muss dann diese Daten an den Übernehmer (Fa. Reichl) weitergeben. Nur wenn alle Daten lückenlos erfasst wurden, wird das Auto vom Abfuhrunternehmer abgeholt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nun ab sofort den Typenschein des Altfahrzeuges von Ihnen verlangen, wenn Sie ein Altauto im Wirtschaftshof entsorgen wollen.
Beachte:
Wenn Entsorgung über Sperrmüllsammlung, dann vorher KFZ-Batterie und sämtliche Flüssigkeiten (Motoröl, Getriebeöl, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Treibstoff) entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Abzuklären ist, ob die Reifen oben bleiben dürfen.
Achtung:
Bitte bringen Sie keinen Restmüll zur Sperrmüllsammlung! Dadurch können Sie dazu beitragen, dass sowohl der Arbeits- und Zeitaufwand als auch die Transport- und Deponierungskosten so gering wie möglich gehalten werden!
Der Umwelttipp:
Der beste Müll ist der, der nicht anfällt! Müllvermeidung beginnt im Kopf und beim Einkauf! Bitte verheizen Sie keinen Müll! Dadurch würden Sie die Umwelt vergiften und Ihren Kamin schädigen!
In die Biotonne, in den Bioabfallsack oder auf den Komposthaufen gehören:
- Baum- und Strauchschnitt (Häckselgut)
- Eierschalen
- Fallobst
- Federn und Haare
- Gartenabfälle
- Holzasche
- Kaffee- und Teesud (mit Filter und Sackerl)
- kompostierbare Kleintierstreu
- Laub
- Obst- und Gemüseabfälle
- Papiertaschentücher und Servietten
- Rasenschnitt
- Schalen von Südfrüchten
- Schnittblumen
- Speisereste
- Topfpflanzen, verdorbene Lebensmittel usw.
In die Biotonne, in den Bioabfallsack oder auf den Komposthaufen gehören NICHT:
- Plastiksackerln
- Problemstoffe wie Mineralöle (Auto)
- oder Speisefett und -öle
- Knochen
- Kohlen- und Koksasche
Bioabfallsammlung:
Mit Verlegung der TKV-Sammelstelle vom Bauhof in die Kläranlage musste leider festgestellt werden, dass vermehrt Frischfleisch in der BIO-Tonne vorkommt.
Wir ersuchen daher, Frischfleisch nicht mehr über die BIO-Tonne zu entsorgen, sondern bei der TKV-Sammelstelle in der Kläranlage Stainz abzugeben.
Bei einer Kontrolle der TKV-Sammelstelle durch das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg wurde festgestellt, dass die ausgeschickte Information über die SRM-Sammlung nicht mehr aktuell ist. Die aktuelle Version über Risikomaterial ist auf der Rückseite angeführt.
- Praktische Tipps für die Biomüllsammlung bzw. Kompostierung:
- Schalen von Südfrüchten und Eierschalen zerkleinern = erleichtert die Verrottung.
- Gartenabfälle, besonders Rasenschnitt, immer gut antrocknen lassen.
- Gesammelten Bioabfall möglichst trocken halten, keine Suppen, Säfte oder Soßen einbringen.
- Knochen in den Restmüll!
- Bei Verwendung eines kleinen Biomüllkübels in der Küche, legen Sie es mit einem Papiersackerl oder
- Zeitungspapier aus (kein Plastiksackerl!). Dadurch bleibt das Küberl sauber!
- Schattiger Standplatz = vermeidet Geruchsentwicklung.
- Boden zuerst mit trockenem Laub oder Häckselgut o. ä. bedecken.
- Laub kann z. B. mit dem Rasenmäher zerkleinert werden = erleichtert die Verrottung
- Etwas Steinmehl hemmt die Geruchsentwicklung!
- Decken Sie den Komposthaufen ab, (Jutesack, Strohmatte, Kompostvlies, aber verwenden Sie kein Plastik und keinen alten Teppich dazu) = Regen- und Sonnenschutz!
- Schaufeln Sie den Komposthaufen um = Sauerstoffzufuhr für Bodenlebewesen!
Der Umwelttipp:
Einzelkompostierung! Jeder, der einen Garten hat (auch Hausgemeinschaften)
sollte sich einen Komposthaufen anlegen. Beratung und Informationsmaterial bekommen Sie von Ihrer Gemeinde oder dem Abfallwirtschaftsverband sowie der Landesregierung.
Das gehört in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack:
- Kunststoff-Flaschen (z.B. für Getränke, Kosmetika oder Putzmittel)
- Joghurt- und Trinkbecher (Bitte gestapelt!)
- Kunststoff-Folien und -Säcke
- Kunststoffkanister
- Plastiksackerl
- Tiefkühlverpackungen (kunststoffbeschichtete Kartons)
- Suppen- u. Kaffeebeutel
- Kunststofftuben (z.B. für Zahnpaste)
- Kunststoffdeckel und -verschlüsse
- Holzsteigen (Obst und Gemüse)
- Jute- und Kartoffelsäcke
- Blisterverpackungen
- Obstschalen
- Fleischtassen (geschäumte Verpackungen)
- Styroporverpackungen (Verpackungschips)
- Schaumgummiverpackungen
Gelbe Säcke bekommen Sie kostenlos im Gemeindeamt!
Das gehört NICHT in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack:
- Kunststoffe, die keine Verpackungen sind
- Verpackungen aus Metallen, Papier oder Glas
- Bodenbeläge
- Gartenschläuche
- Kleidung und Windeln
- Spielzeug
- Installationsrohre
- Fleisch- und Agrarfolien
- und andere Gegenstände aus Plastik (Nichtverpackungen)
Sollten Sie irgendeine Verpackung nicht zuordnen können, so bringen Sie diese bitte zum Recyclinghof bzw. zum Altstoffsammelzentrum. Gerne steht Ihnen Ihr Abfallberater für nähere Informationen zur Verfügung.
Zu den Problemstoffen zählen:
Abflussreiniger | Fleckputzmittel | Öle |
Abbelz- und Ablaugmittel | Fotochemikalien | Ölfilter, ölverunreinigte Lappen und Gegenstände |
Altmedikamente | Frostschutzmittel | Petroleum |
Altöl | Gasflaschen | Pflanzenschutzmittel |
Anstrichmittel | Gaskartuschen | Quecksilber (Thermometer oder Schalter) |
Autobatterien | Gefriertruhen | Rattengift |
Autopflegemittel | Getriebeöl | Reinigungsmittel |
Backofenreinigungsmittel | Gifte (Spritzmittel, usw.) | Rostumwandler |
Batterien | Haushaltsreiniger | Saatbeize |
Beizmittel | Heizölabfälle | Salben |
Benzin | Holzschutzmittel | Säuren |
Benzinfilter | Hydrauliköl | Schädlingsbekämpfungsmittel |
Bildröhren (Fernseher, Computer) | Katalysatoren | Schmiermittel |
Bodenpflegemittel | Kleber | Schneckengift |
Bremsflüssigkeiten | Knopfzellen | Schuhcreme |
Chemikalien | Kosmetika | Spachtelmasse |
Desinfektionsmittel | Kühlflüssigkeiten, Kühlmittel | Speisefett und Speiseöl |
Dichtungsmassen | Kühlschränke | Spraydosen und Druckgaspackungen |
Dieselfilter | Laugen | Tonerkassetten von Kopierern |
Dispersionsfarbe | Leuchtstoffröhren | |
Düngemittel | Lösungsmittel | Treibstoffe |
Einwegspritzen* | Luftfilter, ölverunreinigt | Unkrautvernichtungsmittel |
Elektronikschrott | Metallbearbeitungsöle | Unterbodenschutz |
Entkalker | Metallputzmittel | Wachse (Boden- oder Autowachse) |
Energiesparlampen | Motoröle (Mineralöle) | Waschbenzin |
Entrostungsmittel | Mottenschutzmittel | WC-Reiniger und Duftsteine |
Farbdosen- und kübel | Nagellacke und Entferner | usw.. |
Farben, Lacke und deren Reste | Neonröhren | |
Feuerlöscher | Nitroverdünnung | |
Fieberthermometer | Öldosen |
1. Rücknahmepflicht für Batterien und Akkumulatoren
Seit 1. Juli 1991 ist die Batterienverordnung in Kraft, Es gilt daher, dass jeder, der Batterien und Akkumulatoren vertreibt, auch zur (unentgeltlichen) Rücknahme von Altbatterien und Akkumulatoren verpflichtet ist,
2. Kühlgeräteverordnung
Seit 1. März 1993 ist die Kühlgeräteverordnung in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung werden Vertreiber verpflichtet, auf Wunsch des Kunden, Kühlgeräte (gegen Bezahlung) zu entsorgen.
3. Lampenverordnung
Seit 14. März 1992 ist die Lampenverordnung (regelt z.B. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) in Kraft. Danach muss beim Verkauf von Neulampen dieselbe Zahl von Altlampen auf Wunsch des Kunden unentgeltlich zurückgenommen werden. Für Neulampen wird ein Pfand verrechnet. Die Entsorgungskosten sind bei Pfandlampen bereits im Verkaufspreis enthalten.
4. Rücknahmepflicht von Altölen und Ölfilter
Gemäß § 24 Abs. 3 AWG müssen Betreiber von Tankstellen, Kraftfahrzeugmechaniker, Maschinen-Service-Stellen und der Mineralölfachhandel vom Kunden zurückgebrachte, gebrauchte Motoröle bis zur Menge der jeweils abgegebenen Motoröle, höchstens jedoch 24 Liter, kostenlos von diesem entgegennehmen (Zahlungsbeleg aufheben). Mengen über 24 Liter können vom Händler gegen Kostenersatz zurückgenommen werden.
Ölfilter dürfen an Letztverbraucher nur bei gleichzeitiger Rücknahme des gebrauchten Filters mitsamt der darin befindlichen Ölmenge abgegeben werden, damit kein Pfand verrechnet werden muss. Wenn kein Altfilter zurückgegeben wird, ist für den neuen Ölfilter ein Pfand zu zahlen.
Beachte: Grundsätzlich sollte ein Öl- oder Ölfilterwechsel nur im Fachhandel durchgeführt werden. Befestigte Böden und Ölabscheider tragen zum Umweltschutz bei.
5. Rücknahmepflicht für Gifte
Nach dem Chemikaliengesetz (1987) sind Abgeber von Giften (sehr giftig, giftig, minder giftig/Gefahrensymbole auf der Verpackung beachten) zur kostenlosen Rücknahme dieser Gifte einschließlich ihrer Verpackung verpflichtet, sofern die Rückgabe der Gifte in deren Originalverpackung und ohne weitere Beigaben anderer Stoffe erfolgt (Identitätsnachweis und Rechnungsbeleg können verlangt werden).
6. Freiwillige Rücknahme von Medikamenten
In den Apotheken werden Medikamente zurückgenommen, wobei vom Abgeber zu klären ist, ob diese ausgepackt werden sollen.
Der Umwelttipp:
Die Problemstoffvermeidung setzt im Vorfeld der Problemstoffentstehung an.
Wir Konsumenten sind aufgerufen, schon beim Einkauf und beim Gebrauch von Waren auf die Umwelt zu achten!
Bitte entsorgen Sie keine Problemstoffe über den Kanal!
Mülltrennen zu Weihnachten
Wissen Sie welcher Weihnachtsmüll wohin gehört?
Die Trennhilfe können Sie sich gerne herunterladen: