Landtagswahl 2024
Die Wahl zum Landtag Steiermark findet am 24. November 2024 statt.
Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger (österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
An der Wahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Weitere Informationen zur Wahl, erhalten Sie unter:
Landtagswahl - Verwaltung - Land Steiermark
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 24. November 2024 liegt zu folgenden Zeiten im Bürgerservicebüro der Marktgemeinde Stainz, Hauptplatz 23, zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Montag, 14. Oktober bis einschließlich Freitag, 18. Oktober 2024
jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 20:00 Uhr
Innerhalb des Einsichtszeitraumes hat man die Möglichkeit in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger (österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Als Stichtag wurde der 23. September 2024 festgelegt.
An der Wahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer "Amtlichen Wahlinformation", weil diese personalisiert ist.
Es gibt drei Möglichkeiten eine Wahlkarte zu beantragen:
- PERSÖNLICH in der Gemeinde (Bürgerservice), bis spätestens Freitag, 22. November 2024, 12:00 Uhr; Die Identität ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis) nachzuweisen und erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort (in einer Wahlkabine) zu wählen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
- SCHRIFTLICH mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert bis spätestens Mittwoch 20. November 2024 oder
- ONLINE mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der "Amtlichen Wahlinformation" können Sie rund um die Uhr im Internet unter: www.wahlkartenantrag.at, Ihre Wahlkarte beantragen.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit, Krankheit oder Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.
Unser Tipp: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist keinesfalls möglich!
- Wird die Wahlkarte für eine andere Person abgeholt, ist eine Vollmacht des Wahlberechtigten vorzulegen.
Die Wahlunterlagen stehen ab 4. November 2024 zur Verfügung!
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Solten Sie eine Wahlkarte schriftlich beantragen, so achten Sie bitte auf ihre Post. Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, haben Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen sowie die Wahlkarte zu verschließen und zu unterschreiben. SolltenS ie nach Beantragung ihrer Wahlkarte diese nicht erhalten, fragen Sie bitte im Gemeindeamt nach!
Nach Stimmabgabe mittels Briefwahl, müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bis zum Wahltag (24.11.2024 - 17 Uhr), bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangt. Eine Abgabe im Gemeindeamt ist nicht zulässig.
Sollten Sie durch mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahllokal nicht aufsuchen können, so nützen Sie bitte die Briefwahl. Falls Sie jedoch eine besondere Wahlbehörde wünschen, wird Sie eine fliegende Wahlkommission besuchen. Voraussetzung ist jedoch auch, dass Sie über eine Wahlkarte verfügen - daher ist auch in diesem Fall eine Wahlkarte zu beantragen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen im Bürgerservice unter 03463/2203, gerne zur Verfügung.