Nationalratswahl

Nationalratswahl 2024

Am 29. September 2024 findet die Wahl dzum Nationalrat statt.

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern; das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag feiern. Es besteht keine Wahlpflicht.

Bei der Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete gewählt. Zur Kandidatur bedarf es der Einbringung (zumindest) eines Wahlvorschlags.

Der Versand der Wahlkarten erfolgt voraussichtlich ab 2. September 2024 direkt durch die zuständige österreichische Gemeinde.

Weitere Informationen zur Wahl, erhalten Sie unter:
Bundespräsidentenwahl 2022 – BMEIA, Außenministerium Österreich

Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer "Amtlichen Wahlinformation", weil diese personalisiert ist.

Es gibt drei Möglichkeiten eine Wahlkarte zu beantragen:

  • persönlich in der Gemeinde (Bürgerservice), bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr; Die Identität ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis) nachzuweisen und erforderlich.
    NEU: Sie haben die Möglichkeit sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort in einer bereitgestellten Wahlkabine zu wählen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
     
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert bis spätestens Mittwoch 25. September 2024 oder
     
  • mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der "Amtlichen Wahlinformation" können Sie rund um die Uhr im Internet unter: www.wahlkartenantrag.at, Ihre Wahlkarte beantragen.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit, Krankheit oder Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.

Unser Tipp: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!  

Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist keinesfalls möglich! Wird die Wahlkarte für eine

andere Person abgeholt, ist eine Vollmacht des Wahlberechtigten vorzulegen.

Die Wahlunterlagen stehen ca. ab 16. Mai 2024 zur Verfügung!

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, haben Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen sowie die Wahlkarte zu verschließen und zu unterschreiben.

 

Nach Stimmabgabe mittels Briefwahl, müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bis zum Wahltag (09.06.2024, 17:00 Uhr), bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich abzugeben.

Sollten Sie durch mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahllokal nicht aufsuchen können, so nützen Sie bitte die Briefwahl. Falls Sie jedoch eine besondere Wahlbehörde wünschen, wird Sie eine fliegende Wahlkommission besuchen. Voraussetzung ist jedoch auch, dass Sie über eine Wahlkarte verfügen - daher ist auch in diesem Fall eine Wahlkarte zu beantragen.

Eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise ist in der Amtlichen Wahlinformation enthalten. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen im Bürgerservice unter 03463/2203, gerne zur Verfügung.